Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4610
BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83 (https://dejure.org/1983,4610)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1983 - 1 B 109.83 (https://dejure.org/1983,4610)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1983 - 1 B 109.83 (https://dejure.org/1983,4610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Staatsangehöriger der EG-Mitgliedstaaten aus Anlass strafgerichtlicher Verurteilungen - Zu stellende Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen in Bezug auf die Ausweisung eines Ausländers - Abgrenzung zwischen einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der EG-Mitgliedstaaten aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilungen gemäß § 12 Abs. 1 AufenthG/EWG nur ausgewiesen werden können, wenn eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt, und daß an die Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen keine geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerwGE 57, 61 [65]).

    Deswegen ist eine entsprechende strafrichterliche Entscheidung für die Auslähderbehörde von tatsächlichem Gewicht, wenn sie auch keine rechtliche Bindung in dem Sinne entfaltet, daß sie von Rechts wegen die Ausweisung ausschließt (BVerwGE 57, 61 [66 f.]).

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486) ausgeführt, daß die in BVerwGE 57, 61 entwickelten Grundsätze für Fälle der Aussetzung des Strafrestes nicht ohne weiteres gelten können.

    Zwar sind im Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - (a.a.O.) die in BVerwGE 57, 61 dargelegten Grundsätze für Fälle der Aussetzung des Strafrestes nicht völlig ausgeschlossen worden.

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83
    Schiffahrtsvertrages zu verstehen ist, hat des Bundesverwaltungsgericht wiederholt dargelegt (BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18 ff.]; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - [a.a.O.]).

    In BVerwGE 55, 8 (15) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] hat es u.a. betont, daß bei der gebotenen Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls das Verhalten des Ausländers während der gesamten Dauer seines Aufenthalts (vgl. Abschnitt I b Satz 2 des Protokolls zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955, BGBl. 1959 II S. 997) und demgemäß auch eine lange Zeit straffreier Führung zu berücksichtigen ist.

    In BVerwGE 55, 8 (16) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] ist für den Kläger jenes Verfahrens, bei dem lediglich mit solchen Rechtsbrüchen milieubedingter "Alltagskriminalität" zu rechnen war, die für eine Ausweisung nicht genügten, ergänzend darauf hingewiesen worden, daß er gegebenenfalls noch mit Mitteln des Strafrechts genügend gewarnt und beeindruckt werden könne.

    Abgesehen davon mißversteht der Kläger die Bedeutung der erwähnten Ausführungen in BVerwGE 55, 8 (16) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74].

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83
    Das bezieht sich, wie durch das Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 = NVwZ 1983, 227) klargestellt ist, insbesondere auf die unterschiedlichen Maßstäbe für die Einschätzung der Wiederholungsgefahr.

    Schiffahrtsvertrages zu verstehen ist, hat des Bundesverwaltungsgericht wiederholt dargelegt (BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18 ff.]; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83
    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486) ausgeführt, daß die in BVerwGE 57, 61 entwickelten Grundsätze für Fälle der Aussetzung des Strafrestes nicht ohne weiteres gelten können.

    Zwar sind im Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - (a.a.O.) die in BVerwGE 57, 61 dargelegten Grundsätze für Fälle der Aussetzung des Strafrestes nicht völlig ausgeschlossen worden.

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83
    Schiffahrtsvertrages zu verstehen ist, hat des Bundesverwaltungsgericht wiederholt dargelegt (BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18 ff.]; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83
    Demgemäß hat der Senat in seinem Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45 = NJW 1977, 2037) darauf hingewiesen, daß die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine die Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG rechtfertigende Wiederholungsgefahr nicht ausschließt.
  • BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 38.83

    Begrenzung des Ausweisungsermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Ausländergesetz (AuslG)

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83
    Mit jenen Ausführungen hat der Senat lediglich zum Ausdruck gebracht, daß bei einer Verwirklichung der in jenem Fall aufgrund der völkerrechtlichen Vertragsvorschrift, noch hinzunehmenden Gefahr gegebenenfalls weiteren Wiederholungen solcher Verfehlungen, aber auch einem eventuellen Abgleiten in eine den erwähnten Rahmen überschreitende Kriminalität mit Aussicht auf Erfolg vorgebeut werden konnte, so daß auch von daher die Schwelle zum schwerwiegenden Ausweisungsgrund nicht überschritten war (Beschluß vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 38.83 -).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit -

    Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen haben demnach durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits eine ausreichende rechtsgrundsätzliche Beantwortung erfahren (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 1 B 109.83 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht